Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für die für die Grundstücke mit den FI.Nrn. 76 und 76/3 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den FI.Nrn. 76/4, 76/6 und 77
Wir möchten darauf hinweisen, dass das Parken in den Parkbuchten in der Straße Am Ehrenbach, in der Hauptstraße und in der Heugasse werktags – dazu gehört auch der Samstag – nur mit Parkscheibe für die Dauer von 1 Stunde erlaubt ist.