Einbau eines Gartenwasserzählers

Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers

Allgemeines:

Gemäß den Beitrags- und Gebührensatzungen zu den Entwässerungssatzungen können Gartenwassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Die Mengen sind durch geeichte und verplombte Wasserzähler zu ermitteln, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten zu installieren hat. Für die Befüllung von Poolanlagen darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler geleitet werden, da es sich beim Poolwasser um Schmutzwasser handelt, welches über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist!


Eichung:

Gartenwasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.
Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Abzugszähler gegen einen neu geeichten Zähler auszutauschen. Die Verantwortung dafür trägt ausschließlich der Eigentümer. Zählerstände von nicht geeichten Gartenwasserzählern können nicht berücksichtigt werden. Die Installation von Zapfhahn-Wasserzählern ist nicht zulässig.
 

Einbauvorschriften:

Der Gartenwasserzähler ist mit Rückflussverhinderer an einem frostsicheren Ort fest in die Leitung einzubauen, die ausschließlich der Gartenbewässerung dient. Es ist ein Wasserzählerbügel einzubauen sowie vor und hinter dem Zähler ist jeweils ein Absperrhahn zu setzen.
 

Anmeldung:

Die Gartenwasserzähler können bei der Berechnung der Gebühr erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt werden, an dem sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach schriftlich angemeldet wurden. Der ordnungsgemäße Einbau und der Betrieb entsprechend den anerkannten Regeln der Technik sind durch eine Abnahme des örtlichen Wasserwartes nachzuweisen. Für den Verwaltungsaufwand und die Abnahme durch den örtlichen Wasserwart wird als Aufwandsentschädigung einmalig ein Betrag in Höhe von 80,-- € erhoben. Alternativ kann der ordnungsgemäße Einbau und die Einhaltung der technischen Bestimmungen auch durch die Bescheinigung eines öffentlich bestellten und vereidigten privaten Sachverständigen für die Wasserwirtschaft nachgewiesen werden.

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
KIRCHEHRENBACH
Telefon: 09191/7989-0
E-Mail: info@kirchehrenbach.de

Die Erklärung über den Einbau eines Gartenwasserzählers finden Sie unter Formulare.